PKV günstig

PKV

Die Versicherer der PKV sind gesetzlich verpflichtet ihre Kunden darüber zu informieren, dass falsche Antworten beim Antrag auf eine PKV, zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Verbraucherschutzorganisationen halten dagegen, dass es sehr viel verbraucherfreundliche wäre, wenn die Unternehmen, diesen Hinweis, nicht ausschließlich auf einer separaten Unterlage, sondern auch noch einmal ganz deutlich in unmittelbarer Nähe der Gesundheitsfragen finden würden. Hinzu kommt außerdem noch die Terminologie, die den Laien mit unverständlichen Begriffen wie z. B. „medizinischer Wagnisausgleich“ nur selten vertraut sind. Aber auch die Tatsache dass oftmals der Platz überhaupt nicht vorhanden ist, um Zusatzerklärungen für einzelne Fragen zu geben. Bei manchen Anträgen stehen für die Krankheitsgeschichte von mehreren Jahren gerade mal 1,3 Zeilen zur Verfügung. Wünschenswert wäre es, wenn die Versicherer ihren Kunden bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen hilfreich zur Seite stehen würden. Aber dies gehört wahrscheinlich genauso zur Vergangenheit, wie der aus der Werbung bekannte „Herr Kaiser“, der seinen Kunden jederzeit hilfreich zur Seite stand. Aber inzwischen hat sich dieser Zustand auch bei einigen Versicherungen herumgesprochen und diese haben auch reagiert. Es gibt nunmehr mehrere Versicherungen, die eine ausführliche Anleitung für die Anträge und für die Bearbeitung der Gesundheitsfragen an Beispielen und Erklärungen mitliefern.

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